113 | Rechte und Pflichten bei emeritierten Professor*innen bzw. Professor*innen im Ruhestand
Dürfen Professoren ihren Titel auch im Ruhestand weiterführen? Wann spricht man von einem Emeritus oder einer Emerita, und ist das dasselbe wie eine Pensionärin bzw. ein Pensionär? Knüpfen sich an den neuen Status veränderte Rechte und Pflichten, oder dürfen bestimmte Tätigkeiten, wie die Einwerbung von Drittmitteln oder die Betreuung von Doktorand*innen weiterhin wahrgenommen werden?
Dieses Seminar gibt einen Überblick über die Begrifflichkeiten, statusrechtliche Fragen sowie Möglichkeiten und Grenzen der Wahrnehmung von Aufgaben an der Hochschule.
Wenn Sie spezifische Fragen klären möchten, senden Sie ihr Anliegen gerne vorab an huew@hs-hannover.de, damit sich die Dozentin entsprechend vorbereiten kann.
Inhalte
- Beamtenrechtliche Aspekte
- Rechtsstellung
- Amtshaftung
- Titelführung
- Hinausschieben der Altersgrenze
- Hochschulrechtliche Stellung
- korporationsrechtliche Stellung
- Mitwirkung in Gremien
- Bereitstellung von Ressourcen durch die Hochschule
- Ausstattung
- Nutzung von Räumlichkeiten
- Zugang zur IT-Infrastruktur
- Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung, Lehre und bei Prüfungen
- Einwerbung bzw. Weiterführung von Forschungsprojekten
- Lehrtätigkeit
- Abnahme von Prüfungen
Zielgruppe
Professor*innen, Personalsachbearbeiter*innen, alle Interessierten
Leitung
Anika Werkmeister
Bereichsleiterin in der Abteilung Personaladministration und Personalentwicklung, Georg-August-Universität Göttingen
Termine
19.09.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Teilnahmezahl
XX Personen
Kosten
HüW-Kooperationshochschulen 95,00 € / Externe 190,00 €
Kursnummer
113
Anmeldeschluss
18.08.2025