129 | Workshop Energie
Anforderungen für Hochschulen aus dem Energieeffizienzgesetz
Mit dem Energieeffizienzgesetz (Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland – EnEfG) vom 13.11.2023 hat die Bundesregierung einen sektorübergreifenden Rahmen für das Energiesparen geschaffen. Im Gesetz werden Energieeffizienzziele für das Jahr 2030 festgelegt. Grundlage für das Gesetz bildet die die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) vom 25. Oktober 2012. Darüber werden Endenergieverbrauchsziele für 2045 festgelegt, die es Bund, Ländern, Kommunen und Unternehmen ermöglichen sollen, rechtzeitig zu planen und in energiesparende Maßnahmen investieren zu können.
Inhaltlich geht es dabei um konkrete Festlegungen zur Einsparung vom Endenergie (jährliche Einsparvorgaben), die Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen, die Energieeffizienz in Rechenzentren sowie die Vermeidung und Verwendung von Abwärme. Die Vorgaben im Gesetz beziehen sich sowohl auf Unternehmen als auch auf öffentliche Einrichtungen. Damit sind auch Hochschulen und wissenschaftliche Forschungseinrichtungen betroffen. Handlungsbedarf besteht hier für alle Einrichtungen mit einem Energieverbrauch von mehr als 1 GWh pro Jahr.
Für Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen ist das EnEfG explizit anzuwenden soweit es sich um „öffentliche Stellen“ handelt. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen mit dem Ziel, insbesondere mögliche Einschränkungen im wissenschaftlichen Forschungsbetrieb zu vermeiden. Neben den allgemeinen Fragen zur Anwendung der Gesetzesvorgaben im Hochschulbereich ergeben sich hier zusätzliche Fragen zur Abgrenzung.
Der Workshop möchte die Hochschulen bei der Anwendung des EnEfG unterstützen und dabei den fachlichen Austausch befördern. Ziel ist es, das Lernen von den bisherigen Erfahrungen aus der Praxis zu ermöglichen und, basierend auf dem vorhandenen Wissen der Teilnehmenden, geeignete Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Im Vorfeld besteht im Rahmen einer Abfrage bei den teilnehmenden Einrichtungen die Möglichkeit, ergänzende eigene Fragestellungen einzubringen. Eine kurze Zusammenfassung aktueller Ergebnisse aus dem Projekt „Kontinuierliches Benchmarking im Bau- und Gebäudemanagement der niedersächsischen Hochschulen“ ist außerdem vorgesehen.
Inhalte
- Inhalte des Energieeffizienzgesetzes vom 13.11.2023 mit den Regelungen, die für speziell für Hochschulen relevant sind
- Reduzierung des Energieverbrauchs an Hochschulen
- Hochschuleigene Rechenzentren
- Anforderungen und Möglichkeiten zur Abwärmenutzung
- Energie- und Umweltmanagementsysteme
- Praxiserfahrungen
Zielgruppe
Personen, die mit Energiethemen befasst sind, angesprochen sind insbesondere auch die Teilnehmenden des HIS-HE-Benchmark-Projektes niedersächsischer Hochschulen. Besondere Grundkenntnisse sind für den Workshop nicht erforderlich.
Leitung
Dipl.-Ing. Ralf-Dieter Person
Geschäftsbereich Hochschulinfrastruktur, HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V., Hannover
Termine
19.11.2024 von 10:00 – 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Teilnahmezahl
ohne Beschränkung
Kosten
HüW-Kooperationshochschulen 30,00 € / Externe 60,00 €
Kursnummer
129
Anmeldeschluss
19.11.2024