129 | Zwischen Mischkalkulation und Spekulation: Bauunternehmen bei der Angebotsabgabe
Spannungsfeld Unternehmensinteressen und Baukonsteneinhaltung
Zwischen Mischkalkulation und Spekulation werden viele Entscheidungen getroffen, mit Beginn der Angebotserstellung. Der Preis ist bei der Ausschreibung von Bauleistungen das entscheidende Zuschlagskriterium.
Daran hat sich trotz aller Reformen des Vergaberechts bis heute nichts geändert. Wenn die Bieter also einen Auftrag erhalten wollen, müssen sie ein günstiges Angebot einreichen – oft über die Schmerzgrenze hinaus. Trotzdem ist es das Ziel der Bauunternehmen, eine auskömmliche Abrechnungssumme zu erzielen. Das Bauunternehmen bewegt sich dabei auf schmalem Grat zwischen einer unzulässigen Mischkalkulation, sittenwidriger Einheitspreise und übertriebenen Spekulationen.
Was führt also zum Ausschluss von Angeboten aus dem Vergabeverfahren? Ist es sinnvoll, Nachfragen im Vergabeverfahren zu stellen und welche Bedeutung hat die Urkalkulation? Denn der Preiskampf am Bau wird durch Fehler im Vergabeverfahren befeuert. Das Zusammenkopieren eines Leistungsverzeichnisses oder unsorgfältige Mengenermittlungen eröffnen folglich Tür und Tor für die Spekulation der Bieter.
Inhalte
Mischkalkulation und Spekulation aus vergaberechtlicher Sicht: Risiko Angebotsausschluss?
Spekulation auf Mengenänderungen: Unterdeckte Gemeinkosten, sittenwidrige Einheitspreise usw.
Auf Nachträge spekulieren: Nachfragen im Vergabeverfahren? Bedeutung der Urkalkulation?
Spekulation auf die Bauzeit
Zielgruppe
Beschäftigte aus den Finanz- und Gebäudemanagement-Dezernaten, welche Ausschreibungsverfahren für Bauleistungen betreuen.
Leitung
Volker Schmidt
Fachanwalt für Bau, Architekten- und Verwaltungsrecht
Termine
13.08.2025 von 09:30 – 11:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Teilnahmezahl
12 Personen
Kosten
HüW-Kooperationshochschulen und Externe 200,00 €
Kursnummer
129
Anmeldeschluss
14.07.2025