113 | Probleme des Kapazitätsrechts und des Kapazitätsprozesses
Die Regelungen in der Kapazitätsverordnung bilden die Grundlage für die Kapazitätsberechnung, in der die Hochschulen ihre Aufnahmekapazitäten in den einzelnen Studiengängen ermitteln. Zumindest immer dann, wenn von abgelehnten Bewerbern ein auf vorläufige Zulassung gerichtetes einstweiliges Rechtsschutzverfahren eingeleitet wird, überprüft das zuständige Verwaltungsgericht in der Regel die erstellten Berechnungen.
Der Referent wird auf die einzelnen sich im Rahmen der Kapazitätsberechnung stellenden rechtlichen Fragen eingehen und die diesbezügliche Rechtsprechung skizzieren. Fragen aus der Praxis werden von den Teilnehmenden eingebracht und gemeinsam erörtert.
Inhalte
- Wesentliche Bestandteile einer Kapazitätsberechnung
- Lehrangebot aus Stellen
- Lehraufträge
- Deputatsermäßigungen
- Dienstleistungsexport
- Lehrnachfrage
- Schwundberechnung
- Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung
- Vermeidung kapazitätsrechtlicher Verfahren
- Besonderheiten der gerichtlichen Verfahren
Zielgruppe
Alle Mitarbeitenden in Wissenschaft und Verwaltung, die mit Kapazitätsberechnung und Kapazitätsplanung und/oder den entsprechenden gerichtlichen Verfahren befasst sind
Leitung
Dr. Tim Unger
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Medizinrecht, Rechtsanwälte Rüping Unger Partnerschaft mbB, Hannover
Termine
21.11.2025
Veranstaltungsort
Online
Teilnahmezahl
15 Personen
Kosten
HüW-Kooperationshochschulen 160,00 € / Externe 320,00 €
Kursnummer
113
Anmeldeschluss
20.10.2025